Für individuelle Softwareentwicklung der AXAAT CONCEPT GmbH
Für alle Angebote, Verkäufe und Lieferungen von Produkten und Leistungen der AXAAT CONCEPT GmbH im Umfeld der individuellen Softwareentwicklung, gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen. Abweichungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Entgegenstehende Einkaufsbedingungen des Kunden verpflichten die AXAAT CONCEPT GmbH nicht, auch wenn die AXAAT CONCEPT GmbH ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
Die AGB der AXAAT CONCEPT GmbH gelten auch dann, wenn die AXAAT CONCEPT GmbH in Kenntnis entgegenstehender Verkaufsbedingungen oder sonstiger abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferungen an den Kunden vorbehaltlos ausführt. Bis zu einer gegenteiligen Vereinbarung gelten diese Bedingungen für den gesamten, gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsverkehr.
Die Angebote, Prospekte, Werbeschriften usw. der AXAAT CONCEPT GmbH sind stets unverbindlich und freibleibend. Aufträge gelten erst dann als angenommen, wenn sie von der AXAAT CONCEPT GmbH schriftlich oder mündlich bestätigt wurden. Durch Auslieferung wird ein Auftrag in jedem Fall verbindlich.
An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Grafiken, Prototypen und sämtlichen technischen Ausarbeitungen behält sich die AXAAT CONCEPT GmbH alle Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen weder vervielfältigt noch von Dritten zur Kenntnis genommen werden.
Handelsübliche Qualitäts- und Quantitätsabweichungen oder sonstige Abweichungen muss der Kunde hinnehmen. Das gilt auch dann, wenn er bei seiner Bestellung auf Muster oder Prospekte, Zeichnungen oder Abbildungen Bezug nimmt, wenn diese nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind.
Soweit Liefertermine nicht im Einzelfall schriftlich als verbindlich bezeichnet sind, sind alle Angaben über Lieferfristen und Liefertermine unverbindlich. Lieferfristen beginnen mit dem Tag, an dem die in allen Einzelheiten geklärte Bestellung des Kunden und alle damit im Zusammenhang stehenden, vom Kunden beizubringenden Unterlagen vorliegen.
Liefertermine verlieren ihre Gültigkeit, wenn die Bestellung nachträglich geändert wird oder sich die Bearbeitung aus sonstigen, vom Kunden zu vertretenden Gründen verzögert. Von der AXAAT CONCEPT GmbH nicht zu vertretende Streiks, Aussperrungen (auch bei Lieferanten und Vorlieferanten) und sonstigen Fällen höherer Gewalt befreien die AXAAT CONCEPT GmbH für die Dauer ihres Vorliegens von der Erfüllung der vertraglich übernommenen Lieferpflicht.
Zu Teillieferungen und deren gesonderter Berechnung ist die AXAAT CONCEPT GmbH berechtigt. Dem Kunden stehen in diesem Fall Rechte wegen Lieferverzugs nur hinsichtlich des ausstehenden Teils der Lieferung zu, es sei denn, dass wegen des Teilverzugs an der Vertragserfüllung insgesamt objektiv kein Interesse mehr besteht.
Bei ausgelieferter Software besteht kein Anspruch auf eine Dokumentation oder ein Benutzerhandbuch in Papierform, soweit nicht anders vereinbart. Mit Lieferung der Software gelten auch die entsprechenden Lizenzbestimmungen der AXAAT CONCEPT GmbH.
Sofern nicht ausdrücklich anderweitig vereinbart, verstehen sich alle Preisangaben in netto ohne Verpackung und Transport, zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Preise verstehen sich außerdem in EURO und sind freibleibend. Alle Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsschluss eingetretenen oder der AXAAT CONCEPT GmbH bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden gefährdet, so hat die AXAAT CONCEPT GmbH das Recht, Vorauszahlungen und sofortige Zahlung aller offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen zu verlangen.
Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt worden sind. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von mindestens 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu zahlen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung "ab Werk" vereinbart. Die Gefahr geht spätestens dann auf den Kunden über, sobald die zu liefernden Produkte an die den Transport ausführende Person (Transportunternehmen) übergeben wurden.
Der Kunde ist verpflichtet, alle gelieferten Gegenstände unverzüglich nach der Zustellung auf äußerlich erkennbare Transportschäden und auf Vollständigkeit zu prüfen, festgestellte Mängel durch das Transportunternehmen schriftlich bestätigen zu lassen und zu melden.
Die AXAAT CONCEPT GmbH behält sich das Eigentum an den gelieferten Produkten bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor.
Der Kunde ist berechtigt, die Produkte im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Er tritt AXAAT CONCEPT GmbH bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich USt.) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist.
Eine etwaige Verarbeitung oder Umbildung der Produkte durch den Kunden wird stets für AXAAT CONCEPT GmbH vorgenommen. Werden die Produkte mit anderen, AXAAT CONCEPT GmbH nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an den neuen Sachen im Verhältnis des Wertes der Produkte zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.
Die Gewährleistungsrechte des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach §377 HBG geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
AXAAT CONCEPT GmbH gewährleistet, dass die Produkte, insbesondere Software, nicht mit Mängeln behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern. Eine unerhebliche Minderung des Wertes oder der Tauglichkeit bleibt außer Betracht. Dem Kunden ist bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Programm/Software zu erstellen.
Die regelmäßige Gewährleistungsfrist beträgt unter Kaufleuten 12 Monate ab Überlassung, sofern nichts anderes vereinbart ist. Die Gewährleistungsfrist für Fehler an Nachbesserungsleistungen, Umgehungen oder Neulieferungen endet ebenfalls mit Ablauf der regelmäßigen Gewährleistungsfrist.
Ist die Verpflichtung zur Fehlerbeseitigung vertraglich nicht ausgeschlossen, ist AXAAT CONCEPT GmbH verpflichtet, gemeldete Fehler nach seiner Wahl durch unverzügliche Nachbesserung, Umgehung oder Neulieferung zu beseitigen. Auf Fehlermeldungen hat sie spätestens innerhalb von drei Tagen zu reagieren.
Sofern nicht § 8 Anwendung findet, ist der Schadensersatzanspruch begrenzt auf 8 % des Wertes der vom Fehler betroffenen Leistung, für sämtliche Schadensersatzansprüche aufgrund von Fehlern jedoch auf höchstens 8 % des Gesamtpreises gemäß Vertrag.
Die Haftung von AXAAT CONCEPT GmbH für Pflichtverletzungen wird beschränkt auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Im Falle einfacher Fahrlässigkeit haftet AXAAT CONCEPT GMBH nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Falle ist die Haftung von AXAAT CONCEPT GmbH aber begrenzt auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischen Schadens.
Die Verspätung der Leistung berechtigt den Kunden nur zum Rücktritt vom Vertrag gemäß § 323 Abs. 1 BGB, wenn die Verzögerung durch AXAAT CONCEPT GmbH verschuldet worden ist.
Verlangt der Kunde Schadensersatz statt der Leistung, ist die Zahlungspflicht von AXAAT CONCEPT GmbH begrenzt auf 8 % des Gesamtpreises gemäß Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Ersatz von entgangenem Gewinn sind ausgeschlossen.
Die überlassene Software oder Hardware darf vom Kunden ausschließlich nur im vereinbarten Rahmen eingesetzt und genutzt werden. Beide Parteien verpflichten sich gegenseitig, alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der anderen Seite unbefristet geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner Weise zu verwerten.
Die Unterlagen, Zeichnungen und andere Informationen, die der andere Vertragspartner aufgrund der Geschäftsbeziehung erhält, darf dieser nur im Rahmen des jeweiligen Vertragszweckes nutzen.
Auftraggeber und Auftragnehmer haften einander für von ihnen zu vertretende Schäden wie folgt:
Bei Verlust von Daten haftet AXAAT CONCEPT GmbH nur für denjenigen Aufwand, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden für die Wiederherstellung der Daten erforderlich ist. Bei leichter Fahrlässigkeit von AXAAT CONCEPT GmbH tritt diese Haftung nur ein, wenn der Kunde unmittelbar vor der zum Datenverlust führenden Maßnahme eine ordnungsgemäße Datensicherung durchgeführt hat.
Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, bei Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft, bei Personenschäden, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz oder sonstigen zwingenden gesetzlichen Vorschriften.
Vorbehaltlich sonstiger vertraglicher Regelungen gelten für Individualsoftware folgende ergänzende allgemeinen Bedingungen.
Bei individuell entwickelter Software ist eine Abnahme erforderlich. Die Abnahme der individuell erstellten Software beginnt unmittelbar nach Übergabe und darf einen Zeitraum von 4 Wochen nicht überschreiten. Die Abnahme muss in schriftlicher Form erfolgen. Erfolgt keine schriftliche Abnahme innerhalb der 4-wöchigen Frist, so gilt die Software automatisch als abgenommen.
Die Gewährleistungsfrist läuft bei individuell entwickelter Software ab Abnahme. Mängel werden nach entsprechender, schriftlicher Mitteilung behoben. Voraussetzung ist, dass der Kunde den Fehler in nachvollziehbarer Form darlegt.
Bei der Erstellung von Individualsoftware erhält der Kunde das einfache Nutzungsrecht für die für ihn erstellte Software sowie für die eingesetzten Bibliotheksroutinen, wobei der Kunde die eingesetzten Bibliotheksroutinen nur bei dieser Software weiterverwenden darf. Eine Übertragung der Software bzw. des Nutzungsrechts an Dritte ist ausgeschlossen.
Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen diese Bestimmungen kann die AXAAT CONCEPT GmbH, unbeschadet weitergehender Ansprüche, eine Vertragsstrafe in Höhe des Dreifachen des Überlassungsentgelts verlangen.
Bibliotheksroutinen sind Programmteile, die mit der Absicht des allgemeinen Einsatzes in verschiedenen Anwendungen entwickelt werden. Die Bibliotheksroutinen lassen sich deutlich von den für die Anwendung spezifischen Programmteilen abgrenzen, da diese physikalisch in Form einer allgemeinen Programmbibliothek nur einmal gespeichert sind und bei Bedarf, beim Kompilieren, lediglich über einen Verweis in die jeweilige, spezifische Anwendung eingebunden werden.
Der spezifische Programmteil wird nach der Kompilierung des Gesamtsystems als Objektcode weitergegeben. Der dem spezifischen Programmteil zugrundeliegende Quellcode, einschließlich der dazugehörigen Quellcodedokumentation, wird nicht weitergegeben. Eine zusätzliche Quellcodedokumentation wird nicht erstellt.
Die Bibliotheksroutinen werden bei der Kompilierung des Gesamtsystems mit eingebunden und somit als Bestandteil des Objektprogramms weitergegeben. Der den Bibliotheksroutinen zugrundeliegende Quellcode, einschließlich der dazugehörigen Quellcodedokumentation, wird nicht weitergegeben.
Erfüllungsort ist Ingolstadt. Gerichtsstand ist das für Ingolstadt jeweils örtlich zuständige Gericht. Die AXAAT CONCEPT GmbH ist jedoch berechtigt, im Streitfall an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand vor Gericht zu treten.
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des einheitlichen UN-Kaufrechtes ist ausgeschlossen.
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen teilweise oder ganz unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr tritt an diese Stelle der nichtigen Bestimmungen, dasjenige, was dem gewollten Zweck am Nächsten kommt.
Alle abweichenden Vereinbarungen bedürfen schriftlicher Form.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für individuelle Softwareentwicklung sind gültig ab dem 1. Januar 2024.
AXAAT CONCEPT GmbH
Friedrichshofener Str. 1g-1h
85049 Ingolstadt
Deutschland
Geschäftsführer: Simon Dengler
Registergericht: Amtsgericht Ingolstadt
Registernummer: HRB 6851
USt-IdNr.: DE 815 315 922